Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Wie organisiert man einen Generationenwechsel im Unternehmen? Wie kann Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weitergereicht werden? Mit uns finden Sie schon frühzeitig Antworten auf diese und alle weiteren Zukunftsfragen für Unternehmen und Unternehmer.

Unternehmensnachfolge

Wir helfen Ihnen, den Generationenwechsel im Unternehmen zu ordnen und vorzubereiten. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die passenden Nachfolgeregelungen.

Tradition ist ein wertvolles Asset. Ein etabliertes Traditionsunternehmen zu übernehmen und fortzuführen kann eine sinnvolle Alternative zu einer Neugründung darstellen. Wir analysieren mit Ihnen die rechtlichen Risiken und entwickeln die passenden Strategien.

Erbrecht

Gerade bei einer Erbauseinandersetzung, Pflichtteilansprüchen, Erbverträgen und Nießbrauch profitieren Sie von der Expertise unserer Anwälte. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Testamente und Nachlässe so, wie Sie es sich wünschen.

Wir bereiten alles für einen reibungslosen Ablauf im Todesfall vor. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Für alle Fragen zum französischen Erbrecht und für die Unterstützung bei der Abwicklung von Erbfällen mit Bezug zu Frankreich stehen Ihnen unsere französischen Anwälte zur Verfügung.

Stiftungsrecht

Sie möchten eine Stiftung gründen? Dann unterstützen wir Sie dabei. Angefangen bei der Definition möglicher Stiftungszwecke bis hin zu den behördlichen Anmeldungen, Bescheinigungen und Genehmigungen.

Sie haben bereits eine Stiftung? Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die Verwaltung und bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Dabei wissen wir ganz genau wovon wir reden. Durch die Mitarbeit in Stiftungsbeiräten und Kuratorien haben unsere Anwälte die nötige Praxiserfahrung.

Testamentsvollstreckung

Gerade im Erbfall sind die Erben mitunter überfordert und mehrere Erben sind sich in Fragen der Nachlassangelegenheit nicht einig. Durch ein Testament haben Sie geregelt, wer was bekommen soll. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille ausgeführt, die Nachlassverwaltung und -abwicklung in Ihrem Sinne durchgeführt wird sowie Fehler vermieden werden, zudem Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen und Ihre Erben entlasten, können Sie die Aufgabe der Umsetzung Ihres letzten Willens einem Testamentsvollstrecker übertragen, welchen Sie bereits in Person noch zu Ihren Lebzeiten bestimmen.

 

Komplexe Familien- und Vermögensstrukturen, die Sicherstellung der Unternehmensnachfolge, aber auch der Schutz und die Versorgung minderjähriger oder behindertet Kinder und die Erfüllung karitativer Zwecke lassen das Bedürfnis in den Vordergrund rücken, auch die Umsetzung des letzten Willens sicher zu regeln.

 

Der Testamentsvollstreckung kommt dabei eine Doppelfunktion zu: Schutz des Nachlasses vor unbedachten Verfügungen und Schutz der Erben untereinander.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen um die Testamentsvollstreckung. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie in Bezug auf Auseinandersetzungen mit dem Testamentsvollstrecker oder als Testamentsvollstrecker in der Abwicklung des Erbfalles.

Ihre Anwälte