Öffentliches Recht
Ihre Anwälte
In diesem Artikel verdeutlicht Partner RA Dr. F. Müller die nicht dem Steuersystem entsprechenden Regelungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und gibt dazu vorläufige Einschätzungen.
Rechtsanwalt Jan de Haan informiert Sie im Folgenden über Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Maßnahmen.
Zur Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2 Virus (Coronavirus) haben der Bund und die Länder in den letzten Monaten eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, die nicht nur das öffentliche Leben, sondern auch verschiedene Grundrechte des Einzelnen in erheblichem Umfang einschränken.
In rechtlicher Hinsicht stellt sich für Betroffene nicht nur die Frage etwaiger Abwehrmöglichkeiten, sondern auch ob und unter welchen Voraussetzungen möglicherweise Entschädigungsansprüche gegen den Staat bestehen.
Die Verwaltungsgerichte haben zwar bisher die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen weit überwiegend bejaht. Über Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche beispielsweise von Unternehmen, die von Schließungen betroffen sind oder waren, ist bisher nur vereinzelt entschieden worden.
Die Frage, ob gegebenenfalls Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen den Staat bestehen, bedarf einer sorgfältigen Betrachtung des Einzelfalls.
Wir beraten Sie bei Ihren Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Thematik. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.